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Leitbild der Kanzlei

Ich biete Ihnen in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten eine umfassende Beratung und eine kompetente Vertretung vor Gericht.
Meine Beratungen sind individuell und persönlich und gehen über das rein Rechtliche hinaus.

In Zivilrecht ist es mir ein großes Anliegen, für Mandanten außergerichtliche Einigungen zu erzielen, um einen zeit- und kostenintensiven Prozess zu vermeiden.
Sollte dennoch ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, vertrete ich Sie dezidiert und engagiert.

Bei einem drohenden Strafverfahren gilt: bereits bei Beginn der polizeilichen Ermittlungen und am besten noch bevor Sie bei der Polizei aussagen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, Angaben zu den Vorwürfen der Polizei zu verweigern.

Ob man von diesem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht oder doch lieber aussagt, legt die Weiche für das gesamte Strafverfahren.
Diese Entscheidung sollten Sie nur nach anwaltlicher Beratung treffen.
Häufig gilt in Strafverfahren die alte Weisheit: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“

Als Opfer von Straftaten haben Sie das Recht, vom Täter Schadensersatz zu fordern.
Darüber hinaus können Sie eine Nebenklage gegen den Täter erheben und auf diese Weise mit dafür sorgen, dass dieser bestraft wird.





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